MG Panorama Fly RC Modellflugplatz Jegenstorf Modellflugverein


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Reglement

Reglement Modellflugplatz Panorama Fly Jegenstorf MGP

  • Obligatorisch für alle Mitglieder und Besucher der MG Panorama Fly


  • 1. Flugberechtigt sind nur aktive Mitglieder der Modellfluggruppe Panorama Fly.
  • 2. Der Betrieb von Segelflugmodellen unterliegt keinen Einschränkungen.
  • 3. Der Betrieb von Segelflugmodellen mit Elektromotor unterliegt bis auf die Flugzonenbeschränkung bei Start und Landung keinen weiteren Einschränkungen.
  • 4. Der Betrieb von Flugmodellen mit Elektromotor unterliegt bis auf die Flugzonenbeschränkung keinen weiteren Einschränkungen.
  • 5. Der Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb ist generell verboten.
  • 6. Der Betrieb von Flugmodellen mit Impellereinsatz ist vor 9 Uhr, von 12 bis 13 Uhr und nach 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig.
  • 7. Der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennermotor ist vor 9 Uhr, von 12 bis 13 Uhr und nach 20 Uhr sowie auf Grund einer Auflage zum Wildtierschutz an den Tagen nach dem zweiten Wochenende im März bis vor dem dritten Wochenende im Juni und an den Feiertagen Allerheiligen, Weihnachten und Stephanstag nicht zulässig.
  • 8. Die maximal zulässige Lärmemission beträgt bei Verbrennermotoren mit einem Hubraum unter 65 cm³. 84 dBA bzw. mit einem Hubraum ab 65 cm³. 87 dBA und wird grundsätzlich nach Vorgabe der Messmethode des Schweizerischen Modellflugverbandes SMV gemessen.
  • 9. Flugberechtige haben in Eigenverantwortung dafür Sorge zu tragen, dass Flugmodelle mit Verbrennermotor die maximal zulässige Lärmemission nicht überschreiten und sind gehalten, laufend technische Verbesserungen im Bereich der Geräuschbekämpfung für ihre Modellflugzeuge vorzunehmen und anzuwenden.
  • 10. Die Flugzone ist für Flugmodelle mit Motor (Segelflugmodelle mit Elektromotor nur bei Start und Landung) auf eine Länge von 1200 m und eine Breite von 500 m begrenzt und reicht von der 115 m langen und 10 m breiten Piste aus in Verlängerung zum südlichen Pistenende 900 m nach Norden und 300 m nach Süden sowie in Verlängerung zum westlichen Pistenseitenrand 500 m nach Osten und 0 m nach Westen.
  • 11. Flugberechtige haben in Eigenverantwortung dafür Sorge zu tragen, dass Flugmodelle mit Motor (Segelflugmodelle mit Elektromotor nur bei Start und Landung) sowohl die vorgegebenne Flugzone nicht verlassen als auch auf Grund einer Auflage zum Wildtierschutz die Sperrzone innerhalb der vorgegebenen Flugzone nicht überfliegen.
  • 12. Flugberechtigungen an Tagesgast-Modellflugpiloten kann nur der Präsident der Modellfluggruppe Panorama Fly erteilen.
  • 13. Flugmodelle sind stets so einzusetzen, dass weder bei Start und Landung, noch während des Fluges Personen oder Sachen Dritter gefährdet werden.
  • 14. Geparkt werden darf nur auf den eigens vorgesehenen Parkflächen auf dem vom Verein gepachteten Gelände; die Piste darf nicht zum wenden befahren werden.
  • 15. Die angrenzenden Ökowiesen dürfen nicht zum ein- und ausladen von Flugmodellen usw. benutzt sowie in der Wachstumsphase von Mai bis September betreten werden.
  • 16. Bei einem Flugmodellabsturz ist bei der Bergung sorgsam umzugehen; Ackeranbaufläche darf durch Suchaktionen nicht beschädigt werden; Wrackteile sind restlos zu entsorgen.
  • 17. Abfälle jeder Art sind vom Verursacher umgehend selbst einzusammeln und restlos zu entsorgen.
  • 18. Jedermann trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf dem Modellflugplatz Panorama Fly Jegenstorf bei und ist angehalten besondere Vorkommnisse unverzüglich dem Vorstand der Modellfluggruppe Panorama Fly (info@panoramafly.ch) zu melden.


Fassung vom 20.10.2010


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